Hier können Sie Ihre Rezepte oder Überweisungen bestellen
Das E-Rezept ist da!
Somit müssen wir ab dem 1.1.2024, laut gesetzlicher Vorgabe, Medikamente, die Sie sonst auf ein „rosa Rezept“ bekommen haben, als „E‑Rezept“ verordnen.
Bestellen Sie die Rezepte wie gewohnt, wir bereiten diese für Sie vor.
Das Rezept können Sie dann einfach durch Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke abrufen.
Sollte Ihr Medikament in der Apotheke noch nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir benötigen Zeit für sorgfältige Arbeit. Versuchen Sie es bitte am Folgetag noch einmal! Wenn es dann nicht funktioniert, melden Sie sich bitte bei uns.
Um Rezepte auszustellen, benötigen wir zu Beginn eines Quartals Ihre Versichertenkarte!
Ein Quartal beginnt am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de